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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geschiedenenwitwenrente“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.02.2008
- L 3 R 6/06 -

Keine Geschiedenenwitwenrente nach DDR-Scheidung

Eine Frau, die 1984 in der ehemaligen DDR geschieden wurde, hat keinen Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.

Stirbt der frühere Ehegatte nach der Scheidung, wird eine gesetzliche Witwenrente nur gezahlt, wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 nach dem Recht der BRD geschieden worden ist und bis zuletzt ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestand. Seit dem 1. Juli 1977 wird die Rentenabsicherung über den Versorgungsausgleich durch die Aufteilung der Rentenanwartschaften gewährleistet. Ist hingegen die Scheidung in der DDR erfolgt, ist eine Geschiedenenwitwenrente gesetzlich immer ausgeschlossen.Mit dieser Regelung gab sich eine aus Naumburg stammende Klägerin, deren Ehe 1984 geschieden wurde, nicht zufrieden. Sie hielt das Gesetz für... Lesen Sie mehr