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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.09.2012
- L 7 SB 29/10 -
Sonderparkberechtigung setzt eine außergewöhnliche Gehbehinderung voraus
Oberschenkelamputierter hat keinen Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens "aG"
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein Oberschenkelamputierter, der aufgrund von Behinderungen im Bereich beider Arme ständig auf zwei Unterstützen angewiesen ist, dennoch keinen Anspruch auf die Erteilung des Merkzeichens "aG" und damit auf eine Sonderparkberechtigung hat.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Oberschenkelamputierter, der aufgrund von Behinderungen im Bereich beider Arme ständig auf zwei Unterstützen angewiesen ist, auf die Erteilung des Merkzeichens "aG". Dieses ist Voraussetzung für eine Sonderparkberechtigung und setzt eine außergewöhnliche
Gehvermögen von 100 m ohne Pausen reicht für Erteilung des Merkzeichens "aG" nicht aus
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt wies die Klage jedoch ab. Ein Gehvermögen von 100 m ohne wesentliche Pausen reiche nach Auffassung der Richter für die Erteilung des Merkzeichens "aG" nicht aus. Das gelte auch, wenn die Autotür behinderungsbedingt zum Aussteigen voll geöffnet werden müsse. Denn die Sonderparkberechtigung diene nicht der Erleichterung des Ein- und Aussteigens, sondern solle schwerstbehinderte Menschen möglichst nah an ihr Ziel fahren lassen.
Hintergrund:
Anspruchsgrundlage für die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" ist § 69 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX). Hiernach stellen die zuständigen Behörden neben einer Behinderung auch gesundheitliche Merkmale fest, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen sind. Zu diesen Merkmalen gehört die außergewöhnliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2013
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
- Notwendigkeit einer weit geöffneten PKW-Tür berechtigt nicht zu einer Parkerleichterung
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 07.05.2012
[Aktenzeichen: 13 SB 486/10]) - Behindertenparkplatz nur bei erheblicher Gehbeeinträchtigung
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2012
[Aktenzeichen: L 8 SB 3722/11])
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Dokument-Nr. 15713
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