die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.03.2023
- B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R -
BSG erleichtert Gehbehinderten Zugang zu Behindertenparkplätzen
Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich
Dass Bundessozialgericht hat entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Kann der schwerbehinderte Mensch sich dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG zu (wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).
Im zuerst verhandelten Fall leidet der Kläger unter anderem an einer fortschreitenden Muskelschwunderkrankung mit Verlust von Gang- und Standstabilität. Zwar ist ihm das Gehen auf einem Krankenhausflur möglich. Eine freie Gehfähigkeit ohne Selbstverletzungsgefahr im öffentlichen Verkehrsraum mit Bordsteinkanten, abfallenden oder ansteigenden Wegen und Bodenunebenheiten besteht aber nicht mehr.Eine bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenslagen, etwa unter idealen räumlichen Bedingungen oder allein in vertrauter Umgebung und Situation, ist für dessen Zuerkennung grundsätzlich ohne Bedeutung. Das Bundessozialgericht hat in diesem... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 11.01.2020
- S 16 SB 110/17 -
Zuerkennung des Merkzeichens aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung bei Autismus möglich
Betroffener ist bei erforderlicher Beförderung mit Reha-Buggy aG-berechtigtem Personenkreis gleichzustellen
Das Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung eines schwerbehinderten Menschen setzt voraus, dass die Einschränkung der Gehfähigkeit dauerhaft besteht. Bei einer Hirnleistungsschwäche (hier: Autismus und Entwicklungsverzögerung) kann von einer verminderten Gehfähigkeit als Voraussetzung der Zuerkennung des Merkzeichens aG dann ausgegangen werden, wenn der Betroffene aufgrund der Auswirkungen seiner Erkrankung auch mit einer verantwortungsbewussten Begleitperson nicht mehr geführt werden kann, sondern eine Beförderung mit einem Reha-Buggy erforderlich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.
Der 2013 geborene im Landkreis Gießen lebende Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens leidet an einem schwerstgradig ausgeprägten Autismussyndrom und ist nicht in der Lage Handlungen zu planen und alleine durchzuführen. Er kann sich alleine weder orientieren noch Gefahren einschätzen und muss die gesamte Zeit beaufsichtigt werden. Eine erwachsene Person allein kann den Kläger trotz... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Osnabrück, Gerichtsbescheid vom 27.11.2019
- S 30 SB 543/17 -
Kein Anspruch auf das Merkzeichen "aG" aus präventiven Gründen bei mangelndem mobilitätsbezogenem GdB von 80
An die Vergabe des Merkzeichens "aG" sind hohe Anforderungen zu stellen
Ein Anspruch auf Feststellung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) besteht nicht, wenn kein mobilitätsbezogener Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 besteht. Dies gilt auch, wenn das Merkzeichen begehrt wird, um eine Gangunsicherheit oder Stürze zu vermeiden. Dies entschied das Sozialgericht Osnabrück.
Die 1939 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Falls leidet unter Verschleißveränderungen im Bereich der Wirbelsäule, der Hüft-, Knie- und Fußgelenke. Das beklagte Land Niedersachsen hatte auf Antrag der Klägerin hierfür zunächst einen GdB von 50 und später - da zusätzlich eine Schwerhörigkeit geltend gemacht wurde - insgesamt einen GdB von 80 anerkannt. Zudem erkannte das Land die... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 24.01.2018
- S 9 SB 3849/17 -
Zuerkennung des Merkzeichens "aG" setzt mobilitätsbedingten Grad der Behinderung von 80 voraus
Bei Bemessung des GdB dürfen nur sich konkret auf die Mobilität auswirkende Erkrankungen und Funktionsbeeinträchtigungen berücksichtigt werden
Die Zuerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) verlangt nach neuer Rechtslage nach § 146 Abs. 3 SGB IX (gültig vom 30.12.2016 bis zum 31.12.2017) bzw. § 229 Abs. 3 SGB IX (gültig ab dem 01.01.2018) zusätzlich zu einer außergewöhnlichen Gehbehinderung einen mobilitätsbedingten Grad der Behinderung von 80. Hierbei sind nur solche Erkrankungen und Funktionsbeeinträchtigungen zu berücksichtigen, welche sich konkret auf die Mobilität auswirken.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte mit ihrer Klage die Feststellung des Merkzeichens aG. Nach den ärztlichen Befundberichten war sie noch in der Lage, 100m am Rollator zu gehen. Danach war eine Pause erforderlich.Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Es bestehe beider Klägerin zwar ein GdB von 40 für eine Erkrankung der Kniegelenke mit... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.01.2016
- S 7 SB 972/12 -
Gefährdung eines geistig erkrankten Kindes aufgrund unkontrollierten Weglaufens rechtfertigt nicht Vergabe des Merkzeichens "aG"
Wunsch nach kurzen Wegen aus Sicherheitsgründen stellt keine Einschränkung der Fortbewegungsfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Norm dar
Leidet ein Kind wegen einer schweren geistigen Erkrankung zwar an Gangstörungen, neigt aber zugleich zum unkontrollierten Weglaufen und gefährdet sich somit regelmäßig selbst, so rechtfertigt dies nicht die Vergabe des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung). Denn der Wunsch der Erziehungsberechtigten nach möglichst kurzen Wegen - vom Behinderten-Parkplatz etwa zum Arzt - vor allem aus Sicherheitsgründen stellt keine Einschränkung der Fortbewegungsfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Norm dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Bei der 2004 geborenen Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens waren zunächst wegen "hirnorganischer Anfallsleiden, Entwicklungsverzögerung" sowie später wegen "frühkindlichem Autismus" ein Grad der Behinderung von 100 sowie zeitweise alle Merkzeichen/Nachteilsausgleiche festgestellt. Im Jahr 2011 wurde von der Behörde im Hinblick auf eine dokumentierte Verbesserung der Fortbewegungsmöglichkeit... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Konstanz, Urteil vom
- S 1SB 2834/11 -
Anspruch auf Behindertenparkplatz nur bei außergewöhnlicher Gehbehinderung
Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz zum Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
Wer als Schwerbehinderter noch in der Lage ist, mit Gehstöcken dreimal wöchentlich den Wochenmarkt aufzusuchen, hat keine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) und kann daher keinen Eintrag des Merkzeichen aG verlangen, das Voraussetzung für einen Behindertenparkplatz ist. Dies hat das Sozialgericht Konstanz entschieden.
Ein 70-jähriger Schwerbehinderter aus dem Kreis Sigmaringen leidet an Schmerzen in den Sprunggelenken, den Knien und den Hüftgelenken. Er beantragte bei dem Landratsamt - Versorgungsamt - den Eintrag des Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) in seinen Schwerbehindertenausweis. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass ein Behinderter einen Behindertenparkplatz benutzen darf.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2014
- S 1 SB 2343/13 -
Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)
(Dritter) Antrag auf Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG abgelehnt
Die Klage einer schwerbehinderten Klägerin auf Zuerkennung des Nachteilsausgleichs "aG" wurde abgewiesen. Dabei wurde an der ständigen Rechtsprechung festgehalten, dass eine Gleichstellung schwerbehinderter Menschen mit dem in den maßgebenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften abschließend genannten Personenkreis, der außergewöhnlich gehbehindert ist, einen Mindest-GdB für Funktionsbeeinträchtigungen im Bereich der unteren Extremitäten von 80 erfordert. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit sind die erforderlichen Funktionsbeeinträchtigungen im Bereich der unteren Extremitäten bei der Klägerin, die unter anderem an einer Versteifung des linken Kniegelenks und einer Funktionsbeeinträchtigung des rechten Kniegelenks nach Totalendoprothesen-Versorgung leidet, nicht der Fall.Die Funktionsstörungen der Klägerin habe das zuständige... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.09.2012
- L 7 SB 29/10 -
Sonderparkberechtigung setzt eine außergewöhnliche Gehbehinderung voraus
Oberschenkelamputierter hat keinen Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens "aG"
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein Oberschenkelamputierter, der aufgrund von Behinderungen im Bereich beider Arme ständig auf zwei Unterstützen angewiesen ist, dennoch keinen Anspruch auf die Erteilung des Merkzeichens "aG" und damit auf eine Sonderparkberechtigung hat.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Oberschenkelamputierter, der aufgrund von Behinderungen im Bereich beider Arme ständig auf zwei Unterstützen angewiesen ist, auf die Erteilung des Merkzeichens "aG". Dieses ist Voraussetzung für eine Sonderparkberechtigung und setzt eine außergewöhnliche Gehbehinderung voraus. Man darf also nur mit fremder Hilfe oder nur mit größter Anstrengung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 07.05.2012
- 13 SB 486/10 -
Notwendigkeit einer weit geöffneten PKW-Tür berechtigt nicht zu einer Parkerleichterung
Schwierigkeiten beim Aussteigen aus PKW wegen Wirbelsäulenproblemen rechtfertigt nicht Zuerkennung des Merkzeichens "aG"
Personen, die beim Ein- und Aussteigen aus dem PKW eine weit geöffnete Wagentür benötigen, sind nicht außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") und daher nicht berechtigt, einen so genannten Behindertenparkplatz zu benutzen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde bei der Klägerin ein Grad der Behinderung von 80, im Wesentlichen wegen einer künstlichen Harnableitung bei Inkontinenz sowie Schmerzen an der Wirbelsäule mit Lähmungen des Hüftbeugers festgestellt. Die Klägerin war der Auffassung, ihr Gehvermögen sei etwa dem eines Doppeloberschenkelamputierten gleichzusetzen, weil sie u.a. zum Aussteigen aus... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2012
- L 8 SB 3722/11 -
Behindertenparkplatz nur bei erheblicher Gehbeeinträchtigung
Recht zur Nutzung von Behindertenparkplätzen steht nur außergewöhnlich stark gehbehinderten Menschen zu
Die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" und das damit einhergehende Recht zur Benutzung von als solchen gekennzeichneten Behindertenparkplätzen steht einzig außergewöhnlich stark Gehbehinderten Menschen, wie beispielsweise Querschnitts- oder Doppeloberschenkelamputierten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte der als Schwerbehinderter anerkannte gehbehinderte Kläger die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erlangen. Dieses ermöglicht u.a. die Benutzung von als solchen gekennzeichneten Behindertenparkplätzen, die sich durch eine besondere Breite und ihre Lage von anderen öffentlichen Parkplätzen unterscheiden.Der Kläger hatte geltend... Lesen Sie mehr