Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2017, 219
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2017, Seite: 219
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2017, 219:
Landgericht Berlin, Beschluss vom23.05.2017
- 67 S 416/16 -
Vermieter muss im Rahmen der von ihm vorzunehmenden Schönheitsreparaturen Farbwünsche des Mieters respektieren
Ist der Vermieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, hat er grundsätzlich die Farbwünsche des Mieters zu respektieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Farbwunsch mit Mehrkosten verbunden ist oder schützenswerte Vermieterinteressen entgegenstehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2017, 219 wird teils auch als „MietRB 17, 219“, „MietRB 2017, S. 219“ oder „MietRB 17, S. 219“ zitiert.