Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2006, 1157
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2006, Seite: 1157
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2006, 1157:
Bundesgerichtshof, Urteil vom07.06.2006
- XII ZR 34/04 -
Bei Einbruchsgefahr durch unzureichend vermauerte Wandöffnung liegt ein Mietmangel vor
Befindet sich in einem vermieteten Ladenlokal eine Wandöffnung, die nur unzureichend vermauert ist und durch die ein erleichterter Einbruch in das Ladenlokal möglich ist, so stellt dies einen Mietmangel dar. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2006, 1157 wird teils auch als „NJW-RR 06, 1157“, „NJW-RR 2006, S. 1157“ oder „NJW-RR 06, S. 1157“ zitiert.