Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 1292
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 1292
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 1292:
Landgericht Dortmund, Urteil vom11.07.2017
- 1 S 282/16 -
Wohnungseigentümer in NRW muss vor Klage gegen Nachbarlärm Schlichtungsverfahren durchführen
Will ein Wohnungseigentümer in Nordrhein-Westfalen gegen einen Nachbarn eine Unterlassungsklage wegen Lärms erheben, muss er zuvor gemäß § 15 a Abs. 1 Nr. 2 EGZPO in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Nr. 1 a) JustG NRW ein Schlichtungsverfahren durchführen. Ohne ein solches Verfahren ist eine Unterlassungsklage unzulässig. Dies hat das Landgericht Dortmund entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 1292 wird teils auch als „NJW-RR 17, 1292“, „NJW-RR 2017, S. 1292“ oder „NJW-RR 17, S. 1292“ zitiert.