Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 1434
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 1434
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 1434:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom12.10.2017
- 4 U 149/16 -
Schwimmbadbetreiber haftet nicht für Sturz einer übergewichtigen Person nach Zusammenbruch eines Plastikstuhls
Bricht in einem Schwimmbad ein Plastikstuhl beim Aufstehen einer übergewichtigen Person zusammen und verletzt sich die Person dabei, haftet dafür nicht der Schwimmbadbetreiber, wenn er eine tägliche Sichtkontrolle vorgenommen hat und der Stuhl dabei keine Beschädigungen aufwies. Es besteht auch keine Pflicht zur Angabe eines Maximalgewichts. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 1434 wird teils auch als „NJW-RR 17, 1434“, „NJW-RR 2017, S. 1434“ oder „NJW-RR 17, S. 1434“ zitiert.