Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 476
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 476
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 476:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.11.2016
- VI ZR 694/15 -
BGH: Luftfahrzeughalterhaftung greift nur für nicht am Luftfahrzeugbetrieb beteiligte Geschädigte
Die Luftfahrzeughalterhaftung des § 33 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) greift nur für solche Geschädigte, die am Betrieb des schadensstiftenden Flugzeugs nicht beteiligt waren. Daher kann ein Flugsicherungsunternehmen, welches auf die Flugzeuglandung Einfluss genommen hat, kein Schadensersatz für bei der Landung beschädigte technische Geräte verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 476 wird teils auch als „NJW-RR 17, 476“, „NJW-RR 2017, S. 476“ oder „NJW-RR 17, S. 476“ zitiert.