Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1991, 1625
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1991, Seite: 1625
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1991, 1625:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom25.01.1991
- 5 Ss (OWi) 411/90 - (OWi) 181/90 I -
Nächtliches Duschen darf nur 30 Minuten dauern
Die Benutzung des Badezimmers zum Duschen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist sozialüblich und deshalb gestattet. Auf Rücksicht des Ruhebedürfnisses der Nachbarn darf das Duschen aber nicht länger als 30 Minuten dauern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1991, 1625 wird teils auch als „NJW 91, 1625“, „NJW 1991, S. 1625“ oder „NJW 91, S. 1625“ zitiert.