Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.1991
- 5 Ss (OWi) 411/90 - (OWi) 181/90 I -
Nächtliches Duschen darf nur 30 Minuten dauern
Ruhebedürfnis der Nachbarn ist zu berücksichtigen
Die Benutzung des Badezimmers zum Duschen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist sozialüblich und deshalb gestattet. Auf Rücksicht des Ruhebedürfnisses der Nachbarn darf das Duschen aber nicht länger als 30 Minuten dauern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Chirurg wegen einer
Chirurg handelte ordnungswidrig
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied gegen den Chirurg. Dadurch, dass er in der Zeit von 22 Uhr bis 1 Uhr lang anhaltend duschte und dabei Lärm verursachte, habe er eine Ordnungswidrigkeit begangen. Denn nach § 9 Abs. 1 LImSchG NW ist jede Betätigung in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet ist. Dies habe hier vorgelegen.
Benutzung des Bades nicht allein ordnungswidrig
Der Chirurg habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts aber nicht schon allein dadurch ordnungswidrig gehandelt, dass er jeweils nach 22 Uhr das
Zeitliche Grenzen sind zu beachten
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/WuM 1991, 288/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1991, Seite: 1625 NJW 1991, 1625 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1991, Seite: 288 WuM 1991, 288
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15273
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15273
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.