Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 3194
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 3194
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 3194:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom20.06.2013
- 6 AZR 805/11 -
Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist für ordentliche Kündigungserklärung ausreichend
Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 3194 wird teils auch als „NJW 13, 3194“, „NJW 2013, S. 3194“ oder „NJW 13, S. 3194“ zitiert.