Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2018, 2567
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 2567
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 2567:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom23.04.2018
- NotZ (Brfg) 6/17 -
BGH: Ein Notar darf sich nicht "Notariat" nennen
Ein Notar darf sich nicht als "Notariat" bezeichnen. Die gesetzlich in § 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung (BNotO) bestimmte Amtsbezeichnung ist "Notar" oder "Notarin". Davon darf nicht abgewichen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2018, 2567 wird teils auch als „NJW 18, 2567“, „NJW 2018, S. 2567“ oder „NJW 18, S. 2567“ zitiert.