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Dienstag, 3. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2018, 2567

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 2567

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 2567:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom23.04.2018
- NotZ (Brfg) 6/17 -

BGH: Ein Notar darf sich nicht "Notariat" nennen

Ein Notar darf sich nicht als "Notariat" bezeichnen. Die gesetzlich in § 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung (BNotO) bestimmte Amtsbezeichnung ist "Notar" oder "Notarin". Davon darf nicht abgewichen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2018, 2567 wird teils auch als „NJW 18, 2567“, „NJW 2018, S. 2567“ oder „NJW 18, S. 2567“ zitiert.