Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2017, 211
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 211
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2017, 211:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom21.12.2016
- 3 StR 453/16 -
BGH: Kein Strafantragsrecht der Erben eines bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl getöteten Opfers
Wird eine alleinstehende Person bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl durch einen Angehörigen getötet, so steht den Erben grundsätzlich kein Recht zur Stellung eines Strafantrags nach § 247 StGB bezüglich des Wohnungseinbruchsdiebstahls zu. Ohne einen wirksamen Strafantrag ist eine Verurteilung des Angehörigen wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls nicht möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2017, 211 wird teils auch als „NStZ-RR 17, 211“, „NStZ-RR 2017, S. 211“ oder „NStZ-RR 17, S. 211“ zitiert.