Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2000, 293
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2000, Seite: 293
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2000, 293:
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom23.12.1999
- 3 W 198/99 -
Aufstellen einer beweglichen Wäschespinne stellt keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar
Das Aufstellen einer nicht festen und dauerhaften Wäschespinne im Gemeinschaftsgarten durch einen Wohnungseigentümer stellt keine bauliche Veränderung dar. Die anderen Wohnungseigentümer können daher nicht die Beseitigung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NZM 2000, 293 wird teils auch als „NZM 00, 293“, „NZM 2000, S. 293“ oder „NZM 00, S. 293“ zitiert.