wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NZM 2000, 293

Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2000, Seite: 293

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2000, 293:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom23.12.1999
- 3 W 198/99 -

Aufstellen einer beweglichen Wäschespinne stellt keine bauliche Veränderung des Gemeinschafts­eigentums dar

Das Aufstellen einer nicht festen und dauerhaften Wäschespinne im Gemeinschaftsgarten durch einen Wohnungseigentümer stellt keine bauliche Veränderung dar. Die anderen Wohnungseigentümer können daher nicht die Beseitigung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NZM 2000, 293 wird teils auch als „NZM 00, 293“, „NZM 2000, S. 293“ oder „NZM 00, S. 293“ zitiert.