Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2005, 912
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2005, Seite: 912
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2005, 912:
Landgericht München I, Beschluss vom14.02.2005
- 1 T 14345/04 -
Ersatz beschädigter Badfliesen durch Austausch ähnlich aussehender Fliesen zulässig
Wer im Rahmen des Schadenersatzes verpflichtet ist, beschädigte Badfliesen auszutauschen, muss nicht zwingend das gesamte Bad neuverfliesen, wenn identische Fliesen nicht mehr auffindbar sind. Sind ähnlich aussehende Ersatzfliesen vorhanden, kann sich der Austausch auf die beschädigten Fliesen beschränken. In einem solchen Fall besteht aber ein Schadenersatzanspruch wegen der mit der unterschiedlichen Verfliesung einhergehenden Wertminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2005, 912 wird teils auch als „NZM 05, 912“, „NZM 2005, S. 912“ oder „NZM 05, S. 912“ zitiert.