Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2015, 354
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2015, Seite: 354
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2015, 354:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom15.01.2015
- 1 RBs 232/14 -
Mobiltelefon am Steuer: Auch Nutzung als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche fällt unter das Handy-Verbot als Autofahrer
Als Autofahrer darf man das Handy auch nicht als Navigationshilfe oder eines anderen Hilfsdienstes nutzen. Denn nach § 23 Abs. 1a StVO darf ein Fahrzeugführer ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnehmen oder halten muss. Das ist nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und wenn bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2015, 354 wird teils auch als „NZV 15, 354“, „NZV 2015, S. 354“ oder „NZV 15, S. 354“ zitiert.