Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2015, 483
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2015, Seite: 483
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2015, 483:
Bundesgerichtshof, Urteil vom23.07.2015
- III ZR 346/14 -
Fahrt von Kindern zum Sport ist grundsätzlich eine reine Gefälligkeit: Verein haftet daher nicht für Unfall bei Fahrt von Kindern zur Sportveranstaltung
Wenn minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Familienangehörigen oder Angehörigen anderer Vereinsmitglieder zu Sportveranstaltungen gefahren werden, dann handelt es sich grundsätzlich - auch im Verhältnis zum Sportverein - um eine reine Gefälligkeit, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt, sodass Aufwendungsersatzansprüche gegen den Verein ausscheiden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2015, 483 wird teils auch als „NZV 15, 483“, „NZV 2015, S. 483“ oder „NZV 15, S. 483“ zitiert.