Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2016, 480
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 480
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 480:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom17.12.2015
- 12 U 101/15 -
Vollkaskoversicherung nicht zur Kostenerstattung für Abschleppen eines völlig zerstörten Lkw mit geringem Restwert verpflichtet
Eine Vollkaskoversicherung ist nicht verpflichtet, die Kosten für das Abschleppen eines völlig ausgebrannten Lkw zu erstatten, wenn der Restwert des Lkw sehr gering ist. Ist die Wertlosigkeit des Fahrzeugwracks erkennbar, kann es der Versicherungsnehmer auch nicht für geboten halten, das Fahrzeug abschleppen lassen zu dürfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2016, 480 wird teils auch als „NZV 16, 480“, „NZV 2016, S. 480“ oder „NZV 16, S. 480“ zitiert.