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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13.04.2016
- 11 KS 272/14 -
Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot des Vereins "Hells Angels MC Charter Göttingen"
Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen Strafgesetzen zuwider
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass das im Oktober 2014 vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ausgesprochene Verbot des Vereins "Hells Angels MC Charter Göttingen" rechtmäßig ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Innenministerium seine Feststellung, dass der Zweck und die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen, mit einem Straftatenkomplex von Vereinsmitgliedern begründet, der dem
Gericht verneint Vorwurf der Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung
Die weitere Feststellung des Innenministeriums in der Verbotsverfügung, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2016
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Vereinsverbot der Hells Angels Kiel bestätigt
(Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03.03.2014
[Aktenzeichen: 4 KS 1/12]) - Vereinsverbote für Frankfurter Hells Angels bleiben bestehen
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.02.2013
[Aktenzeichen: 8 C 2118/11 und 8 A 2134/11])
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Dokument-Nr. 22469
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