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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 27.04.2023
- 10 U 100/22 -
Wohnungseigentümer haftet für Schlüsselverlust seines Mieters
Steckenlassen des Schlüssels in Kellertür begründet Fahrlässigkeit
Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung haftet für den Schlüsselverlust seines Mieters. Lässt der Mieter den Schlüssel in der Kellertür stecken, während er sich im Keller aufhält, begründet dies den Vorwurf der Fahrlässigkeit. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 ließ eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Brandenburg eine neue
Haftung des Wohnungseigentümers für Schlüsselverlust
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass der Beklagte für den
Steckenlassen des Schlüssels in Kellertür begründet Fahrlässigkeit
Das Verhalten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2023
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Neuruppin, Urteil vom 19.05.2022
[Aktenzeichen: 1 O 162/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 695 GE 2023, 695
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Dokument-Nr. 33242
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