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Landgericht Hamburg, Beschluss vom 10.03.2016
- 318 S 79/15 -
Erwerber einer Eigentumswohnung muss Kosten für Austausch der Schließanlage bei Schlüsselverlust tragen
Verlust des Schlüssels durch Mieter des Voreigentümers
Der Erwerber einer Eigentumswohnung muss für die Kosten des Austauschs der Schließanlage aufkommen, wenn der Mieter des Voreigentümers den Schlüssel verloren hat und die Wohnungseigentümergemeinschaft den Austausch der Schließanlage beschließt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Anspruch auf Ersatz der Kosten für Austausch der Schließanlage
Das Landgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der
Vorliegen einer Gefährdung der Wohnanlage unerheblich
Nach Auffassung des Landgerichts sei es unerheblich, ob eine Gefährdung der Wohnanlage vorgelegen habe. Denn diesen Umstand hätten die beklagten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2018
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/ZMR 2016, 394/rb)
- Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 22.07.2015
[Aktenzeichen: 539 C 1/15]
Jahrgang: 2016, Seite: 394 ZMR 2016, 394
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Dokument-Nr. 25850
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