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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 16.04.2013
- (2 B) 53 Ss-OWi 58/13 (55/13) -
Kein Beweisverwertungsverbot bei fehlender Belehrung über Freiwilligkeit einer Atemalkoholmessung
Keine gesetzliche Regelung zur Belehrungspflicht
Wird ein Autofahrer nicht darüber belehrt, dass die Teilnahme an einer Atemalkoholmessung freiwillig ist, so führt dies nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Eine entsprechende Belehrungspflicht ist gesetzlich nicht geregelt. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen einen Autofahrer hat ein Amtsgericht im November 2012 wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde des Autofahrers. Er gab an, nicht über die
Fehlende Belehrung begründet kein Beweisverwertungsverbot
Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Rechtsbeschwerde des Autofahrers zurück. Das Fehlen einer
Mögliches Beweisverwertungsverbot bei Vorspiegelung einer Mitwirkungspflicht oder Ausnutzung eines entsprechenden Irrtums
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts könne aber ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2016
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 524 NStZ 2014, 524 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 254 NZV 2015, 254
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Dokument-Nr. 23335
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