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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30.07.2014
- 3 Ws (B) 356/14 -
Fehlende Belehrung über Freiwilligkeit der Atemalkoholmessung begründet kein Beweisverwertungsverbot
Verwertungsverbot bei Vorspiegelung einer Mitwirkungspflicht oder Ausnutzung eines Irrtums über Pflicht
Wurde der Betroffene nicht darüber belehrt, dass die Durchführung einer Atemalkoholmessung freiwillig ist, so führt dies nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Ein solches kann sich aber daraus ergeben, dass dem Betroffenen eine Mitwirkungspflicht vorgespiegelt oder ein Irrtum des Betroffenen über eine solche Pflicht ausgenutzt wurde. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Kammergericht Berlin darüber zu entscheiden, ob die
Kein Beweisverwertungsverbot aufgrund fehlender Belehrung
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zurück. Die
Verwertungsverbot bei Vorspiegelung einer Mitwirkungspflicht oder Ausnutzung eines Irrtums über Pflicht
Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2016
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil vom 15.04.2014
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Jahrgang: 2015, Seite: 48 zfs 2015, 48
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Dokument-Nr. 23314
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