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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 02.08.2011
- (2Z) 53 Ss-Owi 495/10 (238/10) -
OLG Brandenburg: Verwendung einer Mini-Parkscheibe unzulässig
Parkscheibe nach Gestaltung und Größe vom Gesetzgeber genau definiert
Wer zum Nachweis der Parkdauer eine Parkscheibe verwendet, die erheblich kleiner ist als die vom deutschen Gesetzgeber vorgeschriebene, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.
Der Betroffene des zugrunde liegenden Streitfalls hatte in der Stadt Forst auf einem Parkplatz, auf dem die Verwendung einer
Parkscheibe soll durch Mindestgröße leichtes Ablesen der eingestellten Zeit und wirksame Kontrolle der Höchstparkdauer ermöglichen
Die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat das Brandenburgische Oberlandesgericht als unbegründet verworfen. Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, dass der Gesetzgeber die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2011
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg/ra-online
- Parkscheibe statt Parkschein bei nicht akzeptierten Münzen an Parkscheinautomat oder Parkuhr nicht ausreichend
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.08.2005
[Aktenzeichen: 3 Ss Owi 576/05]) - Unberechtigt auf Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums parkendes Auto darf kostenpflichtig abgeschleppt werden
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 08.07.2008
[Aktenzeichen: 1 S 70/08]) - Auch auf frei zugänglichen Privat-Parkplatz kann Pflicht zum Anbringen einer Parkscheibe bestehen
(Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 23.10.2020
[Aktenzeichen: 31 C 200/19])
Jahrgang: 2012, Seite: 27 NStZ-RR 2012, 27 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2012, Seite: 97 NZV 2012, 97
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Dokument-Nr. 12067
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