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Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 18.10.2011
- 1 U 68/10 -
OLG Braunschweig: Bauarbeiten in der Nachbarschaft berechtigen Imbissbetrieb nicht zur Kürzung der Miete
Für berechtigte Mietminderung muss Mietsache selbst Mangel aufweisen
Ein Gastronomiebetrieb hat keinen Anspruch auf Mietminderung wegen Umsatzeinbußen aufgrund von Beeinträchtigungen durch eine Baustelle auf einem Nachbargrundstück. Für eine mögliche Mietminderung ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Mietsache selbst ein Mangel anhaftet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig hervor.
Bau- und Renovierungsmaßnahmen sind in deutschen Städten an
Gastronomiebetrieb kürzt geschuldete Miete wegen Umsatzeinbußen aufgrund der Bauarbeiten
Ein in
LG Göttingen verurteilt Betrieb zur Zahlung der Miete
Daraufhin wurde
OLG weist Berufung zurück
Die hiergegen gerichtete Berufung blieb erfolglos. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies die Berufung zurück. Eine
Bei erkennbar älterer Bausubstanz auf Nachbargrundstück muss grundsätzlich mit Störungen durch Bau- und Renovierungsarbeiten gerechnet werden
Außerhalb
Gravierende Beeinträchtigungen großen Ausmaßes vom Mieter nicht hinreichend dargelegt
Allerdings gilt: Auch in einer solchen Situation muss
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2011
Quelle: Landgericht Braunschweig/ra-online
- 80 % Mietminderung bei Bauarbeiten zu Dachgeschoßausbau
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 11.01.1996
[Aktenzeichen: 307 S 135/95]) - Gaststättenbetreiber hat keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung wegen Umsatzverlust aufgrund von Bombenentschärfung
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 23.09.2009
[Aktenzeichen: 1 U 428/09])
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Dokument-Nr. 12440
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