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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 08.03.2012
- 13 W 17/12 -
Framing: Kein Urheberrechtsschutz bei mangelnder Originalität einer Webseite
Ausschluss des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs
Weist eine Internetseite nicht die erforderliche Originalität bzw. Gestaltungshöhe auf, so unterliegt sie nicht dem Urheberrechtsschutz. Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche bestehen demnach nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens vorläufig entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall betrieb der Beklagte eine
Prozesskostenhilfe wurde gewährt
Das Oberlandesgericht Celle entschied im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens zu Gunsten des Beklagten. Es bewilligte
Kein Unterlassungsanspruch nach § 97 UrhG
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe keine widerrechtliche Verletzung etwaiger Nutzungsrechte der Klägerin vorgelegen, so dass ein Anspruch nach § 97 UrhG ausscheide. Denn die
Kein Unterlassungsanspruch wegen der Lichtbilder und Grafiken
Der Anspruch auf Unterlassen habe der Klägerin auch nicht aufgrund der auf ihrer
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bestand ebenfalls nicht
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei der wettbewerbsrechtliche
Der Inhaber einer
Kein Unterlassungsanspruch aufgrund unberechtigter Namensanmaßung
Schließlich könne nach Auffassung des Oberlandesgerichts kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 123 MMR 2013, 123
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Dokument-Nr. 14666
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