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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 06.02.2019
- 7 U 102/18 -
Fahrzeugkauf in Bulgarien: Ansprüche wegen angeblichen Betruges bei Fahrzeugmängeln können nicht vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden
Deutsche Gerichte bei Streit über behaupteten Betrug beim Kauf eines Fahrzeugs im europäischen Ausland nicht zuständig
Wer ein Fahrzeug von einem in Bulgarien ansässigen Verkäufer erwirbt, kann Ansprüche wegen eines angeblichen Betruges über Mängel des Fahrzeugs nicht vor deutschen Gerichten geltend machen. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
In dem zugrunde liegenden Streitfall war die Klägerin über eine Internetplattform auf einen dort angebotenen Porsche 911 Turbo aufmerksam geworden. Die Anzeige enthielt keine Hinweise auf Unfallschäden oder
Tatsächlich befand sich das Fahrzeug nicht "in makellosem Bestzustand", vielmehr wies es zahlreiche
Klägerin nimmt Beklagte wegen Betrugs auf Schadensersatz in Anspruch
Die Klägerin nahm die Verkäuferin deshalb vor dem Landgericht Hannover auf Schadensersatz in Anspruch und stützte die Klage ausdrücklich (nur) auf gesetzliche Ansprüche wegen einer behaupteten
OLG verneint Zuständigkeit deutscher Gerichte
Das erstinstanzlich zuständige Landgericht Hannover bejahte seine internationale
Mögliche Täuschung über Fahrzeugmängel nicht ohne Prüfung von Verträgen feststellbar
Auch wenn die Klägerin den Schadensersatzanspruch nur auf den behaupteten
Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen. Einer in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2019
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online (pm)
- Landgericht Hannover, Urteil
[Aktenzeichen: 20 O 143/16]
- Keine Haftung einer Verkaufsplattform bei betrügerischem Inserat
(Amtsgericht München, Urteil vom 15.09.2017
[Aktenzeichen: 132 C 5588/17]) - Autokäufer muss bei offensichtlichen Auffälligkeiten bei der Durchführung eines Kaufvertrages und Zweifeln an der Berechtigung des Verkäufers vom Kauf absehen
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.07.2018
[Aktenzeichen: 5 U 99/16])
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Dokument-Nr. 27202
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