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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2012
- VI-3 Kart 245/07 [V] u.a. -
Berechnungsmetholde der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der Anlagenkosten von Gas- und Stromnetzbetreibern unzulässig
Berechnungsgrundlagen seitens der Bundesnetzagentur nicht ausreichend ermittelt und plausibilisiert
Die Berechnungsmetholde der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der Anlagenkosten von Gas- und Stromnetzbetreibern ist unzutreffend. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf und hob entsprechende Bescheide der Bundesnetzagentur auf. In den Verfahren ging es um die Frage, inwieweit Gas- und Stromnetzbetreiber die Preis- und Lohnentwicklung bei den Herstellungskosten ihrer Leitungen und Anlagen berücksichtigen dürfen.
Die
Netzbetreiber halten von der Bundesnetzagentur angewendete Preisindizes für unzutreffend
Hiergegen und gegen die Fortschreibung des Index bis zum Jahr 2010 haben sich vor dem Oberlandesgericht fast 300 Gas- und Strom-Netzbetreiber aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter zahlreiche Stadtwerke, gewehrt. Die 19 Pilot-Verfahren betreffen die Festsetzungen bis zum Jahr 2006. Die Netzbetreiber halten die von der
Bundesnetzagentur kalkuliert zum Nachteil der Unternehmen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2012
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
- BGH bestätigt Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.08.2008
[Aktenzeichen: KVR 27/07, KVR 34/07, KVR 35/07, KVR 36/07, KVR 39/07, KVR 42/07]) - Kein Wettbewerb im Gasfernleitungsmarkt – Preiskontrolle durch die Bundesnetzagentur
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010
[Aktenzeichen: VI-3 Kart 67/08 (V) u.a.])
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Dokument-Nr. 13606
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