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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.07.2008
- 11 U 52/07 -
Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung
Im privaten Bereich keine Haftung für eine abstrakte Gefahr
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch Dritte einzustehen hat.
Die Klägerin hatte festgestellt, dass ein Nutzer unter der IP-Adresse des Beklagten einen ihrer Tonträger auf einer Internet-Tauschbörse zum
Landgericht: WLAN-Betreiber hat für Rechtsverletzung durch Dritte einzustehen
Das Landgericht hatte der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Es hatte dahinstehen lassen, ob der Beklagte die Verletzungshandlung selbst begangen hat, weil nicht auszuschließen sei, dass die Rechtsverletzung durch andere, nicht bekannte Dritte erfolgt sei. Für diese habe der Beklagte aber einzustehen.
OLG hebt Landgericht-Urteil auf
Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht dieses Urteil nun aufgehoben und die Klage abgewiesen. Es vertritt die Auffassung, dass der Beklagte nicht als
OLG: WLAN-Anschlussbetreiber haftet im privaten Bereich nicht für abstrakte Gefahr
Eine Störerhaftung komme danach nur in Betracht, wenn Prüfungspflichten verletzt worden seien. Dies wiederum setze konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter voraus. Auch der WLAN-Anschlussbetreiber im privaten Bereich hafte daher nicht wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs seines Anschlusses von außen, sondern erst, wenn konkrete Anhaltspunkte hierfür bestünden. Solche konkreten Anhaltspunkte hätten für den Beklagten nicht vorgelegen. Die Behauptung der Klägerin, das Risiko, dass Dritte sich über einen fremden
Darüber hinaus erschienen dem Oberlandesgericht die von der Klägerin für erforderlich gehaltenen Sicherungsmaßnahmen unverhältnismäßig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2008
Quelle: ra-online, OLG Frankfurt am Main
- "Sommer unseres Lebens"-Fall: Inhaber eines Internetanschlusses muss für ausreichende Sicherung seines WLAN-Anschlusses sorgen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.05.2010
[Aktenzeichen: I ZR 121/08]) - Klage auf Unterlassung: Streitwert von 2.500 € bei illegalem Upload einer Musikdatei
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2010
[Aktenzeichen: 11 U 52/07])
Jahrgang: 2008, Seite: 279 GRUR-RR 2008, 279 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2008, Seite: 603 MMR 2008, 603
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Dokument-Nr. 6331
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