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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 09.07.2013
- 1 RBs 78/13 -
Abstandsunterschreitung von 3 Sekunden darf mit Bußgeld geahndet werden
OLG Hamm verschärft Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr
Eine Unterschreitung des im Straßenverkehr vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes kann mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn die vorwerfbare Dauer der Unterschreitung mindestens 3 Sekunden oder die Strecke der vorwerfbaren Unterschreitung mindestens 140 m beträgt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Der 57 Jahre alte Betroffene des zugrunde liegenden Falls, ein Revisor aus Siegen, befuhr mit einem Pkw die BAB 1 in Fahrtrichtung Bremen. Im Bereich der
Nur kurzzeitiges Unterschreiten des Sicherheitsabstands stellt keine schuldhafte Pflichtverletzung dar
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung des Betroffenen bestätigt und seine Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Ein Abstandsverstoß könne nach der Rechtsprechung geahndet werden, wenn die vorwerfbare
Abstandsunterschreitung von mehr als 3 Sekunden stellt kein kurzfristiges Versagen des Fahrzeugführers mehr dar
Die Frage, wann eine
Zurücklegen einer Strecke von 140 m in weniger als 3 Sekunden lässt auf deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen schließen
Um besonders schnell fahrende Fahrzeuge nicht zu privilegieren, sei es – alternativ zu einer vorwerfbaren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Abstandsunterschreitung auf Autobahn - Geringe Fehleinschätzung des Abstands kann zu milder "Strafe" führen
(Amtsgericht Bayreuth, Urteil vom 26.10.2006
[Aktenzeichen: 2 OWi 139 Js 11473/05]) - Geschwindigkeitsüberschreitung: Auch bei Geringverdienern dürfen Bußgelder bei wiederholten Verstößen gegen StVO erhöht werden
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 10.03.2010
[Aktenzeichen: 2 SsBs 20/10])
Jahrgang: 2013, Seite: 656 DAR 2013, 656 | Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 318 NStZ-RR 2013, 318
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Dokument-Nr. 16574
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