Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 10.03.2010
- 2 SsBs 20/10 -
Geschwindigkeitsüberschreitung: Auch bei Geringverdienern dürfen Bußgelder bei wiederholten Verstößen gegen StVO erhöht werden
Hohe Geldbuße trotz geringem Einkommens
Wirtschaftlich nur eingeschränkt leistungsfähige Personen wie etwa Sozialhilfeempfänger müssen bei mehrfachen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ebenfalls mit einer Verdopplung des Bußgeldes rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war ein
OLG: Amtsgericht berechnete Geldbuße falsch - keine pauschale Verdoppelung
Das Oberlandesgericht stellte fest, dass das Amtsgericht das Amtsgericht von einer falschen Geldbußhöhe ausgegangen sei. Einschlägig sei nicht die Tabelle 1 lfd. Nr. 11.3.6 des Bußgeldkatalogs sondern die lfd. Nr. 11.3.8 BKat. Danach ergebe sich nicht eine
Ausgangspunkt: Regelsatz
Bei der Bemessung der Bußgeldhöhe sei zunächst vom Regelsatz des Bußgeldkatalogs auszugehen, der zur Tatzeit für die tatgegenständliche
Dieser Regelbetrag reiche hier allerdings nicht zur angemessenen Ahndung der
Angemessene Erhöhung der Geldbuße notwendig
Diesen Umständen sei durch eine angemessene Erhöhung der
Hohe Geldbuße trotz geringem Einkommens
Bei einem monatlichen Nettoverdienst von 950 Euro werde die
Ratenzahlung möglich
Der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Betroffenen könne durch Zahlungserleichterungen in Form des gewährten Aufschubs und der bewilligten Ratenzahlung gem. § 18 OWiG Rechnung getragen werden. Er erhalte damit Gelegenheit, sich auf die Zahlung einzustellen und entsprechende Rücklagen aus seinen Einkünften zu bilden.
Werbung
1. Zu den Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung eines Kraftfahrers, der bereits wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Erscheinung getreten, finanziell nur eingeschränkt leistungsfähig ist und in der Hauptverhandlung einen Zeugen zum Nachweis seiner angeblich fehlenden Fahreridentität benannt hat.
2. Eine pauschale Verdoppelung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbuße und Fahrverbotsdauer wegen vorsätzlicher Begehungsweise ist unzulässig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2010
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Koblenz
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10427
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10427
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.