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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.01.2024
- 1 Vollz 593/23 -
Bestandsschutz für Nutzung eines MP3-Players im Maßregelvollzug bei Wechsel der Einrichtung
In früherer Einrichtung gebildetes Vertrauen muss berücksichtigt werden
Hat sich in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs ein derartiges Vertrauen zu dem Untergebrachten entwickelt, dass er einen MP3-Player nutzen darf, so ist dieser Vertrauens- bzw. Bestandsschutz bei einem Wechsel der Einrichtung zu berücksichtigen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2014 wurde gegen einen Mann durch Urteil des Landgerichts Bonn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Bis Mai 2023 befand er sich in einer Einrichtung, in der er wegen eines gebildeten Vertrauens einen
Berücksichtigung des in vorheriger Einrichtung gebildeten Vertrauens
Das Oberlandesgericht Hamm schloss zwar grundsätzlich ein Recht zum Besitz eines MP3-Players im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.02.2024
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33773
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