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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.07.2015
- 26 U 104/14 -
Befunderhebungsfehler der Hausärztin: Patient erhält nach Verlust beider Nieren 200.000 Euro Schmerzensgeld
Unterlassen elementar gebotener diagnostischer Maßnahmen ist als grober Behandlungsfehler des Arztes zu bewerten
Einer jugendlichen Patientin, die nach einem groben Befunderhebungsfehler ihrer Hausärztin beide Nieren verloren hat, dialysepflichtig geworden ist und 53 Folgeoperationen, darunter zwei erfolglosen Nierentransplantationen ausgesetzt war, steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zu. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld ab.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1986 geborene Klägerin aus dem Kreis Minden-Lübbecke ließ sich über mehrere Jahre bis März 2002 durch die ortsansässige beklagte Hausärztin behandeln. Die Klägerin litt seinerzeit unter einer krankhaften Fettsucht und einem Nikotinmissbrauch. Im September 2001 stellte die Beklagte bei der Klägerin einen deutlich erhöhten Blutdruck fest und wies die Klägerin und ihre Mutter auf eine notwendige Blutdruckkontrolle hin. Nachdem die Beklagte im November erfahren hatte, dass die Klägerin, bei der wiederum erhöhte Blutdruckwerte vorlagen, aufgrund von Kreislaufproblemen viermal bewusstlos geworden war, stellte sie eine Überweisung zum Internisten bzw. Kardiologen zur weiteren Diagnostik einer sekundären Hypertonie aus. Zudem bot sie erneut regelmäßige Blutdruckkontrollen an, die die Klägerin in den nächsten Wochen nicht wahrnahm. Die Blut- und Nierenwerte der Klägerin untersuchte die Beklagte während dieser Zeit nicht. Nach der Behandlung durch die Beklagte wurden bei der Klägerin beiderseitige Schrumpfnieren diagnostiziert. In den folgenden Jahren unterzog sich die Klägerin 53 Operationen, u.a. zweier erfolgloser Nierentransplantationen. Sie wurde dialysepflichtig. Mit der Begründung, sie sei von der Beklagten unzureichend untersucht worden, so dass ihr Nierenleiden zu spät entdeckt worden sei, hat die Klägerin von der Beklagten Schadensersatz verlangt, u.a. ein
OLG: Ärztin haftet für Befunderhebungsfehler
Die Schadensersatzklage der Klägerin war erfolgreich. Nach der Begutachtung des Falls durch einen medizinischen Sachverständigen sprach das Oberlandesgericht Hamm der Klägerin ein
Bei früherer Diagnose hätte zumindest geringe Chance auf vollständige Heilung bestanden
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei - aufgrund der mit dem groben
Höhe des Schmerzensgelds gerechtfertigt
Der komplikationsträchtige, lange Krankheitsverlauf mit der dauerhaften Dialysepflicht für die noch junge Klägerin rechtfertigte die Größenordnung des zugesprochenen Schmerzensgeldes.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Patientin hat wegen eines zu spät behandelten Dünndarmverschlusses Anspruch auf 90.000 Euro Schmerzensgeld
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.11.2014
[Aktenzeichen: 26 U 80/13]) - Patientin erhält nach verzögerter Tumorbehandlung 15.000 Euro Schmerzensgeld
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.02.2015
[Aktenzeichen: 3 U 166/13])
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Dokument-Nr. 21474
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