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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.05.2016
- 26 U 107/15 -
Patientin hat nach augenärztlichem Behandlungsfehler Anspruch auf 80.000 Euro Schmerzensgeld
Gesichtsfeldeinschränkung und Verlust der Sehfähigkeit sind auf groben Behandlungsfehler zurückzuführen
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine Patientin, die aufgrund einer augenärztlichen Fehlbehandlung einen wesentlichen Teil ihrer Sehfähigkeit verloren hat, Anspruch auf 80.000 Euro Schmerzensgeld zusteht.
Dem Verfahren lang folgender Sachverhalt zugrunde: Die heute 19 Jahre alte Klägerin aus Bielefeld leidet seit dem 10. Lebensjahr an Diabetes mellitus. Von 2007 bis 2009 befand sie sich in der augenärztlichen Behandlung der Beklagten, einer in Bielefeld niedergelassenen
Augenärztin haftet aufgrund eines groben Befunderhebungsfehlers
Die Schadensersatzklage der Klägerin war erfolgreich. Über das vom Landgericht zugesprochene Teilschmerzensgeld von 25.000 Euro hat das Oberlandesgericht Hamm der Klägerin weitere 55.000 Euro zugesprochen und damit das
Verspätete Behandlung nimmt Möglichkeit zur Führung eines adäquaten Lebens
Der Klägerin sei ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 22682
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