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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.02.2014
- 26 U 28/13 -
15.000 Euro Schmerzensgeld nach fehlerhafter augenärztlicher Behandlung
Patient verliert 90 % seiner Sehkraft auf dem rechten Auge
Augenärzte schulden einem Patienten 15.000 Euro Schmerzensgeld, nachdem sie eine Netzhautablösung zu spät erkannt und den Patienten, anstelle ihn frühzeitig an einen Augenchirurgen zu überweisen, zulange mit Laserkoagulationen behandelt hatten, so dass der Patient auf einem Auge 90 % seiner Sehkraft verloren hat. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das Urteil der ersten Instanz bestätigt.
Im vorliegenden Fall hat stellte der seinerzeit 58 Jahre alte Kläger Anfang Juni 2009 beim Joggen fest, dass er auf dem rechten Auge nicht mehr richtig sehen konnte. Am nächsten Tag begab er sich in die Behandlung der beklagten
Überweisung zum Augenchirurgen spätestens bei zweiter Behandlung notwendig gewesen
Die Klage hatte überwiegend Erfolg. Das Oberlandesgerichts Hamm hat das dem Kläger bereits vom Landgericht zugesprochene
Behandlungsfehler der Ärzte grob fehlerhaft
Beide Beklagten hafteten für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers. Zu seinen Gunsten greife insoweit eine Beweislastumkehr ein. Zum einen liege es nahe, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Landgericht Paderborn, Urteil vom 23.01.2013
[Aktenzeichen: 4 O 342/10]
- Arzt muss 100.000,- EUR Schmerzensgeld zahlen - Patient ist nahezu erblindet
(Landgericht Koblenz, Urteil vom 24.03.2006
[Aktenzeichen: 10 O 244/04]) - Kinderarzt haftet wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt wegen Schielens
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.11.2007
[Aktenzeichen: 7 U 251/06])
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Dokument-Nr. 18034
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