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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.07.2013
- 26 U 191/12 -
Kein Schmerzensgeld nach Totgeburt und unterlassenem Notfallkaiserschnitt
Fehlerhafte Behandlung der Schwangeren vor oder am Tag der Geburt nicht feststellbar
Nach einer Totgeburt schuldet das behandelnde Krankenhaus kein Schmerzensgeld, wenn Behandlungsfehler - insbesondere das fehlerhafte Unterlassen eines Notfallkaiserschnitts - nicht feststellbar sind. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die 35jährige Klägerin aus Bochum hat vom beklagten Krankenhaus in Bochum ein
Anhaltspunkte für vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft waren nicht erkennbar
Das Schadensersatzbegehren der Klägerin ist erfolglos geblieben. Nach der Anhörung eines medizinischen Sachverständigen hat das Oberlandesgericht Hamm eine fehlerhafte Behandlung der Klägerin vor oder am Tage der
Kind war bei Eintreffen im Krankenhaus bereits tot
Als die Klägerin am Tage der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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[Aktenzeichen: 9 O 6741/98]) - Krankenhaus und Chefarzt haften für zu spät behandelten Hirnstamminfarkt mit Todesfolge
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[Aktenzeichen: 3 U 12/12])
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Dokument-Nr. 16881
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