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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25.05.2018
- 4 UF 154/17 -
Streit um Kindergartenwahl: Kein Kindergartenwechsel nach Eingewöhnung des Kindes
Kindergartenwechsel nach Eingewöhnung entspricht nicht Kindeswohl
Hat sich ein Kind bereits in einem Kindergarten eingewöhnt, kommt allein deshalb kein Kindergartenwechsel in Betracht. Denn dies würde nicht dem Kindeswohl entsprechen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen
Nach Eingewöhnung entspricht Kindergartenwechsel nicht Kindeswohl
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Nach der Verhandlung bewertete das Gericht den Kindesvater zwar grundsätzlich für besser geeignet, eine Auswahl des Kindergartens vorzunehmen. Jedoch gab es zu Bedenken, dass das Kind inzwischen den Waldorf-Kindergarten besucht und sich dort eingelebt hat. Aufgrund der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Siegen, Beschluss vom 03.08.2017
[Aktenzeichen: 15 F 692/17]
Jahrgang: 2018, Seite: 1191 MDR 2018, 1191 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 3031 NJW 2018, 3031 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 614 NJW-Spezial 2018, 614
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Dokument-Nr. 27944
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