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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25.05.2018
4 UF 154/17 -

Streit um Kindergartenwahl: Kein Kindergartenwechsel nach Eingewöhnung des Kindes

Kindergartenwechsel nach Eingewöhnung entspricht nicht Kindeswohl

Hat sich ein Kind bereits in einem Kindergarten eingewöhnt, kommt allein deshalb kein Kindergartenwechsel in Betracht. Denn dies würde nicht dem Kindeswohl entsprechen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen Eltern eines minderjährigen Kindes konnten sich im Jahr 2017 nicht darauf einigen, welchen Kindergarten das Kind besuchen soll. Während die Mutter ein Waldorf-Kindergarten bevorzugte, lehnte dies der Vater ab. Schließlich musste das Amtsgericht Siegen eine Entscheidung treffen. Es übertrug der Kindesmutter im August 2017 die Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl. Anschließend wurde das Kind für den Waldorf-Kindergarten angemeldet und besuchte seitdem diesen. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.

Nach Eingewöhnung entspricht Kindergartenwechsel nicht Kindeswohl

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Nach der Verhandlung bewertete das Gericht den Kindesvater zwar grundsätzlich für besser geeignet, eine Auswahl des Kindergartens vorzunehmen. Jedoch gab es zu Bedenken, dass das Kind inzwischen den Waldorf-Kindergarten besucht und sich dort eingelebt hat. Aufgrund der Eingewöhnung entspreche ein Kindergartenwechsel nicht mehr dem Wohl des Kindes. Ihm müsse Stabilität vermittelt werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Siegen, Beschluss vom 03.08.2017
    [Aktenzeichen: 15 F 692/17]
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Jahrgang: 2018, Seite: 3031
NJW 2018, 3031
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 614
NJW-Spezial 2018, 614

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Dokument-Nr.: 27944 Dokument-Nr. 27944

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