Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.12.2010
- 10 UF 186/10 -
Trennung der Eltern: Kindeswohl ausschlaggebend für Schulwahl
Kürzerer Schulweg und bessere Möglichkeiten für künftige Schullaufbahn stellen entscheidende Vorteile für das Kind dar
Besteht ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern, müssen Eltern auch nach der Trennung weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder tragen. Maßgebend für die Übertragung der Entscheidungsbefugnis für die Schulwahl muss stets das Wohl des Kindes sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall musste über die Umschulung eines neunjährigen Grundschulkindes entschieden werden. Die miteinander verheirateten
Geringe Fahrzeiten in Anbetracht steigender Stundenanzahlen für Schulwahl sinnvoll
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat die Schulwahl der Mutter aus folgenden Gründen bestätigt: Maßstab für die Entscheidung, welchem der beiden Elternteile die alleinige Entscheidungsbefugnis für die Frage des Schulbesuchs übertragen wird, ist das
Bessere Möglichkeiten für künftige Schullaufbahn des Kindes am Wohnort gegeben
Das Gericht hatte zudem Zweifel daran, ob der Vater in Zukunft langfristig in der Lage sein würde, das Kind mit dem Auto an seinen bisherigen Schulort zu bringen. Zudem gibt es am Wohnort der Mutter eine größere Auswahl an weiter führenden Schulen, als am bisherigen Schulort, so dass für die künftige Schullaufbahn des Kindes am Wohnort bessere Möglichkeiten bestehen. Der teilweise Verlust des bisherigen schulischen und damit auch sozialen Umfelds wiegt für den Familiensenat nicht so schwer, dass aus Gründen des Kindeswohls ein weiterer Besuch der alten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2011
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online
- Streit um Kindergartenwahl: Kein Kindergartenwechsel nach Eingewöhnung des Kindes
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25.05.2018
[Aktenzeichen: 4 UF 154/17]) - Streit zwischen Eltern über Schulwahl des Kindes rechtfertigt keinen Entzug der elterlichen Sorge
(Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 21.12.2018
[Aktenzeichen: 15 UF 192/18])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11067
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11067
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.