Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 17.03.2014
- 6 UF 196/13 -
Titulierter Kindesunterhalt unterliegt der Verwirkung
Einjährige Nichtgeltendmachung des Kindesunterhalts kann Verwirkung begründen
Wird ein titulierter Kindesunterhalt ein Jahr lang nicht geltend gemacht, so kann der Anspruch auf Kindesunterhalt verwirkt sein. Dabei spielt es keine Rolle, dass es sich um Kindesunterhalt handelt und der Anspruch tituliert ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vater schuldete seinem nicht bei ihm wohnenden Sohn aufgrund einer Jugendamtsurkunde
Amtsgericht verneinte Verwirkung
Das Amtsgericht Essen verneinte eine
Oberlandesgericht hielt Unterhaltsanspruch für verwirkt
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten des Vaters. Seiner Ansicht nach sei der
Vater durfte von Nichtinanspruchnahme der Unterhaltsrückstände ausgehen
Das Jugendamt habe über einen Zeitraum von 2 ½ Jahre den Unterhaltsrückstand aus dem Jahr 2005 nicht geltend gemacht, so das Oberlandesgericht weiter. Zwar habe es nicht ausdrücklich auf die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs verzichtet. Das Jugendamt habe aber in der Zeit von 2005 bis Januar 2008 den Unterhaltsrückstand nicht thematisiert. Der Vater habe daher davon ausgehen dürfen, dass eine Inanspruchnahme wegen der Rückstände nicht mehr erfolgen wird.
Vorliegen eines titulierten Kindesunterhalts unerheblich
In diesem Zusammenhang sei es nach Ansicht des Oberlandesgerichts unerheblich gewesen, dass es sich um
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Essen, Beschluss vom 13.11.2013
[Aktenzeichen: 108a F 124/13]
Jahrgang: 2014, Seite: 403, Entscheidungsbesprechung von Dagny Liceni-Kierstein FamRB 2014, 403 (Dagny Liceni-Kierstein) | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2014, Seite: 1472 FamRZ 2014, 1472 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2014, Seite: 484, Entscheidungsbesprechung von Martin Haußleiter und Barbara Schramm NJW-Spezial 2014, 484 (Martin Haußleiter und Barbara Schramm)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18842
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18842
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.