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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.06.2021
- 7 U 89/20 -
Sturz über quer zum Radweg liegendes gut erkennbares Erdkabel begründet Mitverschulden des Radfahrers von 50 %
Verstoß des Radfahrers gegen Sichtfahrgebot
Stürzt ein Radfahrer über ein gut erkennbares quer zum Radweg liegendes Erdkabel, so begründet dies ein Mitverschulden von 50 %. Dem Radfahrer ist insofern ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot aus § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO vorzuwerfen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im April 2018 stürzte eine Radfahrerin über ein quer zum
Landgericht sprach 3.000 € Schmerzensgeld zu
Das Landgericht Essen sprach der Klägerin unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens am Unfall in Höhe von 50 % ein Schmerzensgeld von 3.000 € zu. Gegen diese Entscheidung legte die Radfahrerin Berufung ein. Sie wollte ein höheres Schmerzensgeld.
Oberlandesgericht verneint Anspruch auf höheres Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Klägerin stehe kein höheres Schmerzensgeld als die 3.000 € zu. Der ausgeteilte Betrag sei angemessen.
Mitverschulden des Radfahrerin wegen Verstoßes gegen Sichtfahrgebot
Der Beklagte hafte wegen des Unfalls aus § 831 Abs. 1 BGB, so das Oberlandesgericht. Denn seine Mitarbeiter haben die Sicherstellung des seitlichen Kabelverlaufs oder zumindest eine Warnung herannahender
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.09.2020
- Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld: Volle Haftung bei einer über einen Radweg gespannten Slackline
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.07.2019
[Aktenzeichen: 14 U 60/16]) - Radfahrer ist für Sturz über sichtbares Hindernis selbst verantwortlich
(Amtsgericht München, Urteil vom 16.10.2007
[Aktenzeichen: 232 C 7920/07])
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Dokument-Nr. 30732
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