Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.09.2015
- 9 UF 224/14 -
Einbeziehung einer Kinderrentenversicherung in den Versorgungsausgleich aufgrund widerruflichen Bezugsrechts
Keine Einbeziehung bei unwiderruflichem Bezugsrecht der versicherten Kinder
Eine auf die Kinder abgeschlossene Rentenversicherung ist in den Versorgungsausgleich mit einzubeziehen, wenn die Bezugsberechtigung von einem Elternteil als Versicherungsnehmer widerrufen werden kann. Eine Einbeziehung kommt dann nicht in Betracht, wenn das Bezugsrecht der versicherten Kinder unwiderruflich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Essen anlässlich einer Scheidung zwei auf die Kinder der Eheleute abgeschlossene Lebensversicherungen nicht in den
Einbeziehung der Kinderrentenversicherung in Versorgungsausgleich
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten der Ehefrau und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die beiden Lebensversicherungen seien in den
Unwiderrufliches Bezugsrecht schließt Einbeziehung aus
Nur ein unwiderrufliches Bezugsrecht der Kinder könne die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Essen, Beschluss vom 29.10.2014
[Aktenzeichen: 105 F 122/14]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24873
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24873
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.