Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 29.07.2010
- 3 Ws 225/10 -
Jörg Kachelmann – Haftbeschwerde hat Erfolg
Kein dringender Tatverdacht – Kachelmann wieder auf freiem Fuß
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat der Haftbeschwerde des vor dem Landgericht Mannheim angeklagten Meteorologen Jörg Kachelmann stattgegeben und seine umgehende Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim angeordnet.
Aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim vom 25. Februar 2010 wurde Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs, die Nebenklägerin in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt und sich deshalb der besonderen schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, am 20. März 2010 festgenommen und befand sich danach bis heute ununterbrochen in
Strafkammer weist Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls ab
Nach die Staatsanwaltschaft Mannheim am 17. Mai 2010 Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben hatte, wies die dort zuständige Strafkammer am 1. Juli 2010 einen Antrag des Angeschuldigten auf Aufhebung des Haftbefehls zurück und ordnete die
Gericht weist auf Unterschied zwischen hinreichenden Tatverdacht und dringenden Tatverdacht hin
Vor dem Hintergrund der am 9. Juli 2010 erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens und der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung durch die zuständige Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat das Oberlandesgericht im Rahmen der Beschwerdeentscheidung zunächst auf den Unterschied zwischen dem nach § 203 StPO für die Eröffnung des Hauptverfahrens genügenden hinreichenden Tatverdacht, der auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung in Rechnung zu stellen habe, und dem für die
Derzeit besteht kein dringender Tatverdacht
Das Gericht führte aus, dass im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der "Aussage gegen Aussage" vorliege. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zum bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.
Fluchtgefahr kann bei nicht mehr bestehendem dringenden Tatverdacht dahingestellt bleiben
Im Hinblick auf den aktuell nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdacht könne ferner - so die Richter - dahinstehen, ob in der Person des Angeklagten derzeit noch der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) gegeben sei.
Keine gesetzlichen Voraussetzungen für Untersuchungshaft
Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen für die
§ 112 StPO
(1) Die
(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
....
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), ...
§ 203 StPO
Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2010
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online
- Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall Jörg Kachelmann nennen
(Landgericht Köln, Urteil vom 12.05.2010
[Aktenzeichen: 28 O 175/10]) - Bild-Zeitung darf Kachelmann-Fotos nicht weiter veröffentlichen
(Landgericht Köln, Beschluss vom 16.04.2010
[Aktenzeichen: 28 O 215/10 und 28 O 216/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10018
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10018
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.