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Landgericht Köln, Beschluss vom 16.04.2010
- 28 O 215/10 und 28 O 216/10 -
Bild-Zeitung darf Kachelmann-Fotos nicht weiter veröffentlichen
Berichterstattung stellt schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar
Dem Axel Springer Verlag und der BILD Digital GmbH & Co. KG ist es zukünftig nicht mehr gestattet, Paparazzi-Fotos, die den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim zeigen, zu verbreiten. Dies entschied das Landgericht Köln.
In dem Fall hatte sich ein Fotograf Zugang zu einem Haus in der Nachbarschaft der
Verletzung des Rechts am eigenen Bild
Das Landgericht Köln erließ hiergegen nun eine einstweilige Verfügung. Die Bilder stellen eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild von Jörg Kachelmann dar. Ein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse an der bildlichen Darstellung des privaten Haftalltags eines Untersuchungshäftlings gäbe es nicht, so die Richter.
Landgericht erlässt weitere einstweilige Verfügungen gegen Berichterstattung über Jörg Kachelmann
Die Entscheidung des Landgerichts Köln reiht sich ein in eine ganze Folge von einstweiligen Verfügungen, mit denen Jörg Kachelmann sich gegen die vorverurteilende und schwerwiegend persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung verschiedener Medien zur Wehr setzt.
Veröffentlichung von privaten SMS-Texten steht in keinem Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen
Bereits am 7. April 2010 hatte das Landgericht hat eine weitere einstweilige Verfügung wegen der Berichterstattung der BILD (Print und Online) erlassen und dem Verlag verboten, private SMS-Nachrichten von Jörg Kachelmann zu veröffentlichen, die dieser angeblich an eine dritte Person versendet hat. Die Verbreitung solcher privater SMS-Texte, die zudem in keinerlei Zusammenhang mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Jörg Kachelmann stehen, stellt eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2010
Quelle: ra-online (kg)
- Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall Jörg Kachelmann nennen
(Landgericht Köln, Urteil vom 12.05.2010
[Aktenzeichen: 28 O 175/10]) - Verlag muss für Veröffentlichung eines Paparazzi-Fotos von Jauchs Hochzeit 15.000,- € zahlen
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.03.2009
[Aktenzeichen: 15 U 163/08])
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Dokument-Nr. 9520
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