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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 20.10.2005
- 14 W 661/05 -
Unnötige Fotokopien müssen nicht bezahlt werden
5.000,- EUR für Fotokopien von Unterlagen sind unnötig
Ein Rechtsanwalt blieb auf den Kosten von 40.000 Kopien sitzen. Die Kosten in Höhe von ca. 5.000,- EUR sind nicht erstattungsfähig. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Ein Rechtsanwalt fertigte für eine Eigentümergemeinschaft bestehend aus 162 Mitgliedern die vollständigen Prozessunterlagen in Kopie an. Insgesamt verursachten die 40.000 Kopien 5.000,- EUR Kosten.
Diese Kosten seien nicht erstattungsfähig, so das Oberlandesgericht Koblenz. Es hätte ausgereicht, wenn der Anwalt den Verwalter des Objekts informiert hätte und diesem die weitere Information der Mitglieder zu überlassen.
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1. Zur Wahrnehmung der Rechte einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft (hier: 162 Mitglieder) ist es in der Regel nicht notwendig, sämtliche Prozessunterlagen zu kopieren und komplett jedem einzelnen Wohnungseigentümer zuzuleiten. Im Allgemeinen reicht es aus, den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter der Wohnungseigentümer zu informieren.
2. Die durch Unterrichtung sämtlicher Wohnungseigentümer verursachten Kopiekosten sind daher nicht erstattungsfähig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 1691
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