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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fotokopie“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Beschluss vom 06.08.2010
- 216 C 111/10 -
Abfotografieren von Belegen zur Betriebskostenabrechnung für Wohnungsmieter zumutbar
Vermieter muss keine Möglichkeit zum Anfertigen von Fotokopien schaffen
Es ist einem Wohnungsmieter zumutbar, dass er die Belege zu einer Betriebskostenabrechnung mit einer einfachen Digitalkamera abfotografiert. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Möglichkeit zum Anfertigen von Fotokopien zu schaffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Jahr 2010 darüber entscheiden, ob die Weigerung einer Vermieterin, einen Wohnungsmieter das Anfertigen von Fotokopien von Belegen zu einer Nebenkostenabrechnung zu gestatten, eine Einsichtnahme unzumutbar mache. Der Mieter führte an, dass er durch die Weigerung der Vermieterin gezwungen sei, einen tragbaren Fotokopierer nebst Notstromaggregat oder einen Hochleistungslaptop mit mobilem Scanner zur Belegeinsicht mitzunehmen.Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen den Mieter. Die... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.10.2010
- 65 S 274/10 -
Wohnungsmieter darf von Belegen zur Betriebskostenabrechnung Fotokopien anfertigen
Recht zum vollständigen Abschreiben der Belege beinhaltet Recht zum Kopieren
Ein Wohnungsmieter darf von den Belegen zur Betriebskostenabrechnung Fotokopien anfertigen, da dies technisch einfacher ist, als die Belege vollständig abzuschreiben. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es im Rahmen eines Streits über eine Betriebskostenabrechnung unter anderem darum, ob der Mieter berechtigt ist, bei der Einsichtnahme der Belege zur Abrechnung Kopien anfertigen zu dürfen. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln bejahte dies. Nunmehr hatte das Landgericht Berlin über das Recht zu entscheiden.Das Landgericht Berlin... Lesen Sie mehr
Landgericht Potsdam, Urteil vom 17.08.2011
- 4 S 31/11 -
Mieter steht Recht zur Anfertigung von Fotokopien der Belege zu einer Betriebskostenabrechnung zu
Effektive Möglichkeit der Wahrnehmung des Kontrollrechts bzw. der Prüfpflicht des Mieters
Ein Mieter darf in Rahmen eines Termins zur Einsicht von Belegen zu einer Betriebskostenabrechnung auf eigene Kosten Kopien anfertigen. Der Vermieter hat dies zu dulden. Denn durch das Recht zur Anfertigung von Fotokopien kann der Mieter sein Kontrollrecht bzw. seine Prüfpflicht effektiv wahrnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte der Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung während eines Termins zur Einsichtnahme der Betriebskostenabrechnung Kopien von den Unterlagen der für das Jahr 2008 zugrundeliegenden Rechnungen und Verträge anfertigen. Die Vermieterin lehnte dies jedoch ab, so dass der Mieter Klage erhob.Das Amtsgericht Potsdam gab der Klage... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2006
- VIII ZR 71/06 -
Vom Vermieter veranlasste Übersendung von Abrechnungsunterlagen an den Mieter begründet keinen Anspruch auf Übermittlung weiterer Unterlagen
Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen zur Betriebskostenabrechnung
Beanstandet ein Mieter eine Betriebskostenabrechnung, so hat er gegenüber dem Vermieter grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht daraus, dass der Vermieter auf Bitten des Mieters bereits Unterlagen zugesandt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2004 erhielt der Mieter einer Wohnung eine Betriebskostenabrechnung vom Anwalt seiner Vermieter. Zugleich wurde dem Mieter angeboten die Rechnungsbelege in den Räumen der Kanzlei einzusehen. Nachdem aber der Mieter um Zusendung der Belege bat, übermittelte der Anwalt mehrere Abrechnungsbelege per Fax. Da diese nach der Behauptung... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 05.03.2009
- 1 S 79/07 -
Mieter kann Nebenkostennachzahlung verweigern, solange der Vermieter keine Überprüfung der Abrechnungsbelege der Betriebskostenabrechnung ermöglicht
Mieter steht gegenüber Nachforderung des Vermieters ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB zu
Hat ein Mieter Anspruch auf Belegkopien der Rechnungen, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde lagen und verweigert der Vermieter die Erstellung entsprechender Belegkopien, so kann der Mieter sich auf ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) berufen und die Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung verweigern. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Studentin ihre Wohnung in Köln gekündigt und war in einen ca. 200 km entfernten Ort in Hessen umgezogen. Einige Zeit nach Beendigung des Mietvertrages erhielt die Studentin von ihrem ehemaligen Vermieter eine Betriebskostenabrechnung, nach der sie eine erhebliche Nachzahlung zu leisten hatte.Sie wollte die Betriebskostenabrechnung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Delmenhorst, Urteil vom 21.08.2003
- 4b C 5160/03 (V) -
Betriebskostenabrechnung: Mieter kann Zusendung von Belegkopien gegen Erstattung von 0,25 Euro je Kopie verlangen
Zum Recht des Mieters auf Prüfung einer Nebenkostenabrechnung / Unterlagen-Einsichtnahme und Kopien-Zusendung
Möchte ein Mieter die Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung überprüfen, dann hat er das Recht die der Abrechnung zugrunde liegenden Rechnungen beim Vermieter einzusehen. Nach Ansicht des Amtsgerichts Delmenhorst kann ein Mieter auch verlangen, dass der Vermieter Kopien der Abrechnungsbelege erstellt. Hierfür darf der Vermieter je Kopie höchstens 0,25 Euro berechnen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Betriebskostenabrechnung 2001 erhalten. Um diese prüfen zu können, verlangte der Mieter vom Vermieter Kopien der Rechnungsbelege. Der Vermieter wollte eigentlich keine Kopien erstellen und wenn, dann nur gegen Erstattung von 0,44 Euro Kosten je Kopie. Da sich Mieter und Vermieter nicht einigen konnten, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 20.02.2014
- 93 C 2240/13 -
Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung: Mieter ist es zumutbar zur Einsicht in die Belege einen Weg bis zu 30 km Luftlinie zurückzulegen
Vermieter darf pro Belegkopie 25 Cent verlangen
Möchte ein Mieter die Belege zu einer Nebenkostenabrechnung einsehen, so ist es ihm zumutbar dafür eine Strecke von ca. 30 km Luftlinie in Kauf zu nehmen. Fertigt der Vermieter Kopien von den Abrechnungsbelegen an, so kann er dafür Kosten in Höhe von 0,25 Euro pro Kopie in Rechnung stellen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Halle hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter, der eine Wohnung in Halle bewohnt, eine Betriebskostenabrechnung von seiner zuständigen Berliner Hausverwaltung erhalten, die ein Büro in Leipzig hat und damit ca. 32 km Luftlinie von der Wohnung des Mieters entfernt war. Die Betriebskostenabrechnung wies einen Nachzahlungsbetrag von 1.159,42 Euro aus. Dieser Nachforderungsbetrag erschien... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 29.03.2012
- 2 Wx 60/11 -
Nachweisbarkeit des Erbrechts durch Vorlage einer Kopie des Originaltestaments zulässig
Erbe muss nicht fehlende Vernichtung des Originaltestaments durch Erblasser beweisen
Ist ein Originaltestament nicht mehr auffindbar, so kann dessen Existenz auch durch eine Kopie nachgewiesen werden. Der in der Kopie ausgewiesene Erbe ist nicht verpflichtet zu beweisen, dass das Originaltestament nicht durch den Erblasser vernichtet und damit widerrufen wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im April 2001 ein Erblasser verstarb, konnte erst im März 2011 ein Erbe ausfindig gemacht werden. Der Neffe der vorverstorbenen Ehefrau des Erblassers reichte nämlich eine Kopie eines handschriftlichen Testaments ein, welches ihn als Alleinerben auswies. Die Originalurkunde war nicht mehr auffindbar. Der Neffe beantragte aufgrund... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.12.2013
- XII ZB 159/12 -
Als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt hat Anspruch auf Ersatz der Fotokopiekosten in Höhe von 50 Cent je Kopie
Rückgriff auf Dokumentenpauschale in Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG
Fertigt ein als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt in seiner Kanzlei Fotokopien an, so kann er Fotokopiekosten in Höhe von 50 Cent je Kopie ersetzt verlangen. Dieser Betrag entspricht der Dokumentenpauschale in Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt wurde vom Amtsgericht Kassel als Verfahrenspfleger bestellt. In diesem Zusammenhang fertigte er unter anderem sieben Kopien in seiner Kanzlei an. Er berechnete die dadurch entstandenen Kosten mit 50 Cent je Kopie. Das Amtsgericht hielt diese Kosten jedoch für zu hoch und reduzierte den ersatzfähigen Betrag auf 15 Cent je... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 26.07.2013
- 2 Wx 41/12 -
Kopie eines gemeinschaftlichen Testaments stellt wirksame letztwillige Verfügung dar
Nachweis der Wirksamkeit durch Zeugenbeweis möglich/ Vorlage der Originalurkunde nicht zwingend erforderlich
Der Nachweis des Vorliegens eines wirksamen Testaments ist nicht nur durch die Vorlage der Originalurkunde, sondern auch durch andere Beweismittel möglich, wie etwa durch Zeugenaussagen. Daher kann die Kopie eines gemeinschaftlichen Testaments eine wirksame letztwillige Verfügung darstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod des Vaters im Jahr 2010 stritten sich die vier Kinder um das Erbe. Die Mutter war bereits 1999 verstorben. Hintergrund des Streits war das Vorliegen mehrerer Testamente. So existierte ein Testament von 1996, durch das der Vater eines seiner Kinder als Alleinerben für das Sparbuch und sämtlicher Guthaben einsetzte. Zudem lag ein... Lesen Sie mehr
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