wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.3/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 28.10.2013
322 SsRs 280/13 -

Geschwindigkeits­über­schreitung von 25 % begründet allein keine Verurteilung wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchst­geschwindig­keit

Vorliegen von weiteren Indizien zur Bejahung des Vorsatzes notwendig

Überschreitet ein Autofahrer die zulässige Höchst­geschwindig­keit um 25 %, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Autofahrer vorsätzlich handelte. Vielmehr bedarf es dazu weiterer Indizien. Liegen solche nicht vor, so kann der Autofahrer nicht wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchst­geschwindig­keit verurteilt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2012 befuhr ein PKW-Fahrer die Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 126 km/h, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h betrug. Das Amtsgericht Soltau verurteilte den Autofahrer aufgrund dessen wegen vorsätzlichen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 160 €. Da der Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 25 % überschritt, nahm das Gericht an, dass er wusste, dass er zu schnell fuhr, und somit vorsätzlich handelte. Dies sah der Autofahrer jedoch anders und legte Rechtsbeschwerde ein.

Oberlandesgericht verneinte vorsätzliches Handeln

Das Oberlandesgericht Celle verneinte ein vorsätzliches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Denn dies hätte unter anderem vorausgesetzt, dass der Autofahrer Kenntnis von der Überschreitung hatte. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung schließt auf vorsätzliches Handeln

Es sei zwar anerkannt, so das Oberlandesgericht weiter, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen grundsätzlich von einem vorsätzlichen Handeln ausgegangen werden kann, wenn der Autofahrer anhand der Motorengeräusche, der Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig einschätzen und erkennen kann, dass er die zulässige Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet. Von einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung sei wiederum auszugehen, wenn die Geschwindigkeit um mindestens 38,75 % überschritten wird (vgl. KG, Beschl. v. 16.06.1999 - 2 Ss 130/99). Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 % setzt weitere Indizien voraus

Liegt eine niedrigere Geschwindigkeitsüberschreitung als 38,75 % vor, wie etwa in diesem Fall, so müssen nach Auffassung des Oberlandesgerichts zur Annahme eines vorsätzlichen Handelns weitere Indizien vorliegen. Solche können zum Beispiel in mehrmaligen Geschwindigkeitsverstößen in kurzer Zeit zu sehen sein. Im vorliegenden Fall seien jedoch keine weiteren Indizien ersichtlich gewesen.

Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Der Autofahrer wurde schließlich wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 80 € verurteilt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Soltau, Urteil vom 11.07.2013
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2014, Seite: 150
DAR 2014, 150
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 232
NZV 2014, 232

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17830 Dokument-Nr. 17830

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17830

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.3 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?