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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 28.10.2013
- 322 SsRs 280/13 -
Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 % begründet allein keine Verurteilung wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Vorliegen von weiteren Indizien zur Bejahung des Vorsatzes notwendig
Überschreitet ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 25 %, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Autofahrer vorsätzlich handelte. Vielmehr bedarf es dazu weiterer Indizien. Liegen solche nicht vor, so kann der Autofahrer nicht wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2012 befuhr ein PKW-Fahrer die
Oberlandesgericht verneinte vorsätzliches Handeln
Das Oberlandesgericht Celle verneinte ein vorsätzliches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Denn dies hätte unter anderem vorausgesetzt, dass der
Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung schließt auf vorsätzliches Handeln
Es sei zwar anerkannt, so das Oberlandesgericht weiter, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen grundsätzlich von einem vorsätzlichen Handeln ausgegangen werden kann, wenn der
Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 % setzt weitere Indizien voraus
Liegt eine niedrigere
Verurteilung wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Soltau, Urteil vom 11.07.2013
- Geschwindigkeitsüberschreitung: Auch bei Geringverdienern dürfen Bußgelder bei wiederholten Verstößen gegen StVO erhöht werden
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 10.03.2010
[Aktenzeichen: 2 SsBs 20/10]) - Auch bei der Fahrt zum Tierarzt mit einem lebensbedrohlich erkrankten Hund gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen
(Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 29.04.2013
[Aktenzeichen: 2010 Js 43957/12.34 OWi]) - Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß setzt nicht exakte Kenntnis der Geschwindigkeitsüberschreitung voraus
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.02.2022
[Aktenzeichen: 5 RBs 12/22])
Jahrgang: 2014, Seite: 150 DAR 2014, 150 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 232 NZV 2014, 232
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Dokument-Nr. 17830
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