Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 14.06.2019
- 2 U 1260/17 -
Vom Reiseveranstalter vorformulierte "Trinkgeldempfehlung" mit Widerspruchslösung unwirksam
Klausel stellt unangemessene Benachteiligung von Reisenden dar
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass eine vom Reiseveranstalter für eine Kreuzfahrt vorformulierte "Trinkgeldempfehlung", der zufolge ein pauschaliertes Trinkgeld vom Bordkonto des Reisenden abgebucht wird solange dieser nicht widerspricht, den Reisenden unangemessen benachteiligt. Sie ist daher unwirksam.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der beklagte Reiseveranstalter bereits in erster Instanz durch das Landgericht Koblenz dazu verurteilt, es zu unterlassen, in Reiseverträgen, die mit Verbrauchern geschlossen werden, diese Klausel zu verwenden oder sich bei der Abwicklung solcher Reiseverträge auf diese Klausel zu berufen.
"Trinkgeldempfehlung" stellt eine den Verbraucher unangemessen benachteiligende Allgemeine Geschäftsbedingung dar
Auf die Berufung der Beklagten bestätigte das Oberlandesgericht Koblenz diese Entscheidung. Bei der von der Beklagten verwendeten "Trinkgeldempfehlung" handele es sich um eine den Verbraucher unangemessen benachteiligende Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB). Eine vorformulierte Erklärung sei bereits dann als AGB einzuordnen, wenn sie nach ihrem objektiven Wortlaut den Eindruck hervorrufe, dass damit der Inhalt des Vertrages festgelegt werden soll. Das sei hier der Fall. Denn die Katalogangaben würden regelmäßig Vertragsinhalt, wenn der Reisende sich auf der Grundlage des Reiseprospekts für die Reise entscheide und es bei Abschluss des Reisevertrages insoweit nicht zu Änderungen komme.
Vorgegebene Widerspruchslösung benachteiligt Reisende unangemessen
Die "Trinkgeldempfehlung" unterliege daher der gesetzlichen Inhaltskontrolle, welche festlegt, dass eine AGB unwirksam ist, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB). Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27634
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27634
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.