wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.06.2024
1 ORs 52/24 -

Keine Erpressung bei Angebot des Vorbeiführens an Warteschlange vor Sicherheitsbereich am Flughafen gegen Zahlung eines Geldbetrags

Kein Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels durch Linemanager

Bietet der Linemanager einem Fluggast an, ihn gegen Zahlung eines Geldbetrags an der Warteschlange vor dem Sicherheitsbereich vorbeizuführen, um somit die Wartezeit zu verkürzen, so liegt darin keine Erpressung gemäß § 253 StGB. Denn es wird kein empfindliches Übel in Aussicht gestellt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2022 stand ein Fluggast in der Warteschlange vor dem Sicherheitsbereich eines Flughafens. Aufgrund der extremen Wartezeit befürchtete er, seinen Flug nicht rechtzeitig zu erreichen und bat daher einen Linemanager ihn an der Warteschlange vorbeizuführen. Der Linemanager verlangte dafür 50 € und stellte in Aussicht, dass der Fluggast sonst weiter warten und auf die Hilfe anderer hoffen müsse. Der Fluggast ging auf das Angebot nicht ein und erreichte schließlich noch seinen Flug. Die Staatsanwaltschaft Köln klagte den Linemanager aufgrund des Vorfalls wegen versuchter Erpressung an.

Amtsgericht sprach Linemanager frei

Das Amtsgericht Köln sprach den Linemanager vom Vorwurf der versuchten Erpressung frei. Es konnte in dem Verhalten des Angeklagten schon keine Drohung mit einem Übel erkennen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Staatsanwaltschaft.

Oberlandesgericht bestätigte Freispruch wegen Fehlens der Drohung mit empfindlichem Übel

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte den Freispruch des Angeklagten durch das Amtsgericht. Im Ergebnis komm es aus seiner Sicht nicht darauf an, ob der Angeklagte mit einem Übel gedroht habe. Denn dieses Übel sei jedenfalls nicht empfindlich für den Fluggast gewesen. Von ihm sei zu erwarten gewesen, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält. Die bloße Ankündigung von Schwierigkeiten oder Weiterungen irgendwelcher Art erfülle noch nicht den Tatbestand der Drohung mit einem empfindlichen Übel.

Vorliegen einer geringen Zwangsintensität

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe eine geringe Zwangsintensität vorgelegen. Es sei zu beachten gewesen, dass der Fluggast von vornherein extreme Wartezeiten in Kauf genommen habe. Auch habe die Möglichkeit bestanden, andere Personen um Hilfe zu bitten, wie etwa andere Mitarbeiter am Flughafen oder andere Fluggäste, sowie den Flug durch einfaches Warten in der Schlange zu erreichen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2024
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Köln, Urteil vom 11.12.2023
    [Aktenzeichen: 651 Ls 114 Js 21/22 - 145/23]
Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34378 Dokument-Nr. 34378

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34378

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?