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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.06.2024
- 1 ORs 52/24 -
Keine Erpressung bei Angebot des Vorbeiführens an Warteschlange vor Sicherheitsbereich am Flughafen gegen Zahlung eines Geldbetrags
Kein Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels durch Linemanager
Bietet der Linemanager einem Fluggast an, ihn gegen Zahlung eines Geldbetrags an der Warteschlange vor dem Sicherheitsbereich vorbeizuführen, um somit die Wartezeit zu verkürzen, so liegt darin keine Erpressung gemäß § 253 StGB. Denn es wird kein empfindliches Übel in Aussicht gestellt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2022 stand ein Fluggast in der Warteschlange vor dem Sicherheitsbereich eines Flughafens. Aufgrund der extremen Wartezeit befürchtete er, seinen Flug nicht rechtzeitig zu erreichen und bat daher einen Linemanager ihn an der Warteschlange vorbeizuführen. Der Linemanager verlangte dafür 50 € und stellte in Aussicht, dass der Fluggast sonst weiter warten und auf die Hilfe anderer hoffen müsse. Der Fluggast ging auf das Angebot nicht ein und erreichte schließlich noch seinen Flug. Die Staatsanwaltschaft Köln klagte den Linemanager aufgrund des Vorfalls wegen versuchter Erpressung an.... Lesen Sie mehr
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