Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 31.10.2012
- II-4 WF 121/12 -
Herabwürdigung der Prozessführung des Anwalts begründet Befangenheit des Richters
Richter muss Gebot der Sachlichkeit beachten
Äußert sich ein Richter herablassend über die Prozessführung eines Anwalts, so begründet dies den Vorwurf der Befangenheit. Ein Richter ist daran gehalten sich in der gebotenen Sachlichkeit zu äußern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Ehegatte beantragte vor dem Amtsgericht Brühl die Scheidung von seiner Ehefrau. Während des Scheidungsverfahrens äußerte der
Richter war wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen
Das Oberlandesgericht Köln entschied zu Gunsten des Ehemanns. Die Äußerung des Richters sei geeignet gewesen, Misstrauen gegen seine
Gebot der Sachlichkeit war zu beachten
Der
Richter muss notfalls Äußerung klarstellen
Das Gericht habe zwar nicht verkannt, dass es im Rahmen eines Verfahrens zu kontroversen Diskussionen und damit auch zu gereizten Reaktionen aller Beteiligten kommen könne. Selbst von einem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Brühl, Beschluss vom 16.10.2012
[Aktenzeichen: 32 F 82/12]
Jahrgang: 2013, Seite: 382 NJW-RR 2013, 382
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15639
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15639
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.